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Versicherung
Im Gegensatz zur steuerlichen Behandlung (vgl. Eigenheimzulage) gilt die PV-Anlage versicherungsrechtlich (leider!) als Gebäudebestandteil. D.h. die Brandversicherungssumme - und natürlich die Beiträge - erhöhen sich. Um die Anlage nun noch gegen Sturm und Hagel zu versichern, muß aber auch das ganze Haus mit versichert werden. Für Diebstahl gilt eine Sonderregelung. Abweichend von diesen üblichen Versicherungstarifen gibt es exotische Versicherer, die das ganze Risiko (aber nur) der PV-Anlage abdecken; sogar mit Ausgleich des Ertragsausfalls.
Die Brandversicherung (=Pflichtversicherung) genügt. Allenfalls ein Sturm- und Hagelrisiko absichern.
Haftpflichtversicherung: Wer den Fall der Fälle nicht riskieren möchte sollte eine Haftpflichtversicherung abschließen oder die Anlage in die bestehende Haftpflichtversicherung einbinden.
Allgefahrendeckung (Vollkasko)
sollte Schäden versichern u.a. durch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Frost, Hagel, Brand, Blitzschlag, Explosion u. Löschen, Überspannung, Kurzschluss, Konstruktions-, Material-, Ausführungs- und Bedienungsfehler, Diebstahl, Sabotage, Vandalismus.
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