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EEG

Seit dem Inkraftreten des Erneuerbaren-Energien-Gesetz am 1.4.2000 wird ein Mindest-Strompreis für die Einspeisung von Solarstrom vorgeschrieben. Dieser gilt für die ersten 20 Jahre (+ Jahr der Inbetriebnahme). Ziel ist und war es die Modulpreise durch gesteigerte Produktion zu verringern und gleichzeitig den Anteil regenerativer Energien am Strom-Mix zu erhöhen. Ersteres wird durch garantierte hohe Einnahmen für Investoren erreicht und letzteres durch eine Abnahmepflicht der Netzbetreiber. Ein genial einfaches Konzept, das sich nur eines Gesetzes bedient und keine Staatsmittel verbraucht.

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