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Baugenehmigung
Photovoltaikanlagen sind unabhängig von ihrer Größe in der Dachfläche, in der Fassade oder auf Flachdächern (ein Dach gilt bis 13° als Flachdach) genehmigungsfrei.
Freistehende Photovoltaikanlagen sind bis zu einer Größe von 9m² genehmigungsfrei. Gleiches gilt für auf der Dachfläche aufgeständerte Anlagen, wenn auch hier eine Größe von 9m² nicht überschritten wird.
(Auszug aus einem Kommentar zum Art. 69 Abs. 3 S. 1 Nr. 2a BayBO 1994)
PV-Anlagen über 1 kWp nehmen i.d.R. mehr als 9m² ein. Sie sind normalerweise nicht aufgeständert, sondern werden meist parallel zur Dachhaut mit nur geringem Abstand befestigt. Somit trifft nach einhelliger Meinung das Kriterium "in der Dachfläche" hier zu.
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